Es geht um sehr viel Geld: Verona Pooth plötzlich wegen Honorar-Streit vor Gericht

Düsseldorf/Hamburg - Verona Pooth will ihr Geld: Ein geplatzter Deal mit Schuh-Investor Bolko Kissling wird jetzt vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Die Vorwürfe sind heftig!

Verona Pooth (57) hat Ärger mit einem ehemaligen Geschäftspartner: Es geht um ausstehende Honorare im sechsstelligen Bereich.  © Thomas Banneyer/dpa

Im Sommer 2024 schloss die 57-jährige Werbeikone mit Kisslings "Sneak Avenue GmbH" einen Lizenz-Vertrag. 800.000 Euro plus bis zu neun Prozent Umsatzbeteiligung wurden der gebürtigen Bolivianerin darin zugesichert.

Dafür sollte Pooth zwei Jahre lang mit ihrem Gesicht für neue Mode-Kollektionen werben sowie Glanz und Glamour in die Kampagnen bringen. Kurz darauf flog die Zweifach-Mama dann für ein Fotoshooting nach München.

"Bis nachts um 1 Uhr habe ich Sachen angezogen, wurde fotografiert", erinnert sich Pooth gegenüber der "Bild". Im November 2024 wurden "Verona's Favourites" im Hamburger Görtz-Stammhaus dann offiziell vorgestellt.

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Es folgten diverse Werbemaßnahmen in den Filialen und auf Social Media. "Ein Plakat von mir war sogar vier Meter groß", betont die TV-Bekanntheit, um den Aufwand rund um den vermeintlichen Mega-Deal noch einmal zu untermauern.

Zum Jahreswechsel war eine zweite Kollektion geplant - mit Veronas Ideen. Doch plötzlich brach die Kommunikation zu ihrem Geschäftspartner ab. Sie sagt: "Ich habe Herrn Kissling etliche Nachrichten geschickt. Keine Reaktion. Ich stand die ganze Zeit bereit."

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"Unverschämt!": Geschäftspartner fordert Geld von Verona Pooth zurück

Aktuell ist die gebürtige Bolivianerin als Mitglied des prominenten Rate-Teams bei "The Masked Singer" im TV zu sehen.  © Rolf Vennenbernd/dpa

150.000 Euro erhielt die Ex-Frau von Poptitan Dieter Bohlen (71) per Überweisung. Rund 60.000 Euro ließ sie zusätzlich pfänden. Ihre Anwälte Christian-Oliver Moser und Miriam Schlossarczyk klagten die Zahlung des ausstehenden Honorars ein.

Doch Kisslings "Sneak Avenue GmbH" weigert sich, zu zahlen. Durch die Insolvenz von Görtz sei sein Vertriebsweg weggefallen, argumentiert der Schuh-Investor. Dessen Anwalt beruft sich auf § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage).

Richter Jakob Serra-Kleineidamm geht da nicht mit. Seiner Beurteilung nach liegt das unternehmerische Risiko allein bei Kissling und seiner Firma. Dies gehe so auch aus dem geschlossenen Vertrag hervor.

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Pooths Angebot: sofortige Vertragsauflösung. 300.000 Euro für die restlichen neun Monate Laufzeit würden damit entfallen. Die Reaktion ihres Geschäftspartners: "Aussichtslos!" Doch damit nicht genug: Kissling fordert sogar noch 30.000 Euro von Verona zurück.

"Das ist unverschämt!", erklärte die Unternehmerin dazu. Jetzt müssen beide Seiten noch einmal schriftlich ihre Argumente darlegen. Am 23. Januar 2026 will der Richter dann seine Entscheidung verkünden.

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