Nach Skandal-Rede im Thüringer Landtag: Droht Höcke jetzt das nächste Verfahren?

Erfurt - Die Thüringer Polizei lässt auf Twitter mit einem ungewöhnlichen Beitrag aufhorchen. Sein Name wird zwar nicht genannt, doch ein Teil der Twitter-Gemeinschaft ist sich einig: Damit kann eigentlich nur Skandal-Politiker Björn Höcke (49, AfD) gemeint sein.

Hat mit seiner Rede erneut eine Grenze überschritten: Thüringens AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke (49).
Hat mit seiner Rede erneut eine Grenze überschritten: Thüringens AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke (49).  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

"Anlässlich eines Redebeitrags der AfD während der 70. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 2. Februar 2022 haben wir einen Prüfvorgang eingeleitet, welchen wir der Staatsanwaltschaft vorlegen", twittert die Thüringer Polizei.

2. Februar? AfD? Richtig, da war doch was: Während der von der Alternative für Deutschland beantragten Sondersitzung setzte der Fraktionsvorsitzende der Partei, Björn Höcke, die Corona-Impfung mit den verbrecherischen Machenschaften im Dritten Reich gleich.

Wörtlich sagte er: "Dieser Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist, und das möchte ich betonen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der verbrecherischen Menschenversuche im Dritten Reich, ein historischer Tabubruch."

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Für diesen absurden Vergleich wurde der AfD-Politiker, insbesondere von Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (45, Linke) scharf kritisiert.

Und nun könnte die Skandal-Rede des 49-Jährigen weitere Folgen haben. Zumindest sind sich einige User, die den Beitrag der Thüringer Polizei kommentiert haben, einig: Es geht um Höckes Rede am Mittwoch im Landtag - als er von einem angeblichen historischen Tabubruch sprach - mit seiner Aussage jedoch selbst einen solchen begangen hat.

Polizei wird für Tweet teilweise scharf kritisiert

Kritisiert den Twitter-Beitrag der Thüringer Polizei in polemischer Weise: AfD-Bundestagsmitglied Stephan Brandner (55).
Kritisiert den Twitter-Beitrag der Thüringer Polizei in polemischer Weise: AfD-Bundestagsmitglied Stephan Brandner (55).  © Kay Nietfeld/dpa

Doch auf Twitter wird die Thüringer Polizei nun selbst scharf kritisiert. "Seit wann marschiert die Polizei von sich aus los? Sowas passiert sonst höchstens nach einer Anzeige und seit wann wird über so etwas getwittert?", schreibt ein User.

Auch AfD-Bundestagsmitglied Stephan Brandner (55) kritisiert den Tweet der Polizei, allerdings nicht ohne AfD-typisches Vokabular. In dem Beitrag ist von "IM Maier" - womit er auf Thüringens Innenminister Georg Maier (54, SPD) anspielen dürfte, die Rede. "Art. 55 Abs. 1 ThürVerf gilt noch, oder, IM Maier?", schreibt er.

Brandner verweist auf einen Artikel in der Verfassung des Freistaats Thüringen - Artikel 55, Absatz 1: "Abgeordnete dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag, in einem seiner Ausschüsse oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden", heißt es hierin unter anderem.

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Allerdings heißt es in diesem Absatz auch: "Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen."

Sollte sich dieser Beitrag der Thüringer Polizei auf die Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke am 2. Februar im Thüringer Landtag beziehen und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet werden, dann wäre es jedenfalls nicht das erste in der Vita des aus Westfalen stammenden Politikers.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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