Knapp 41 Prozent: Die meisten Asylbewerber innerhalb der EU landen in Deutschland

Deutschland - Deutschland hat EU-weit einen Spitzenplatz inne, wenn es um die Aufnahme von Asylbewerbern geht. Doch die Aufnahmeregulierung ist komplex, nicht alle Migranten erhalten denselben Status und manche müssen wieder gehen.

Lange Menschenschlangen bilden sich vor einer Landeserstaufnahmestelle für Asylsuchende.
Lange Menschenschlangen bilden sich vor einer Landeserstaufnahmestelle für Asylsuchende.  © Stefan Puchner/dpa

Wie aus Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat vom Donnerstag hervorgeht, meldete besagte Behörde für das letzte Jahr einen Anstieg auf rund 390.000 positive Flüchtlingsgesuche. Die meisten Schutzsuchenden entfielen demnach auf Deutschland.

Die Bundesrepublik hat mit knapp 160.000 positiven Bescheiden, was 41 Prozent aller europäischen Anträge entspricht, eine Führungsrolle eingenommen. Wie groß der Abstand zu den europäischen Nachbarn in dieser Hinsicht ist, illustrieren folgende Zahlen:

Frankreich mit 13 Prozent, Italien mit 10 Prozent und Spanien mit 9 Prozent liegen im Vergleich zu Deutschland in puncto Asylbewerberaufnahmen weit zurück. Die restlichen der insgesamt 27 EU-Staaten liegen allesamt im einstelligen Bereich.

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Zudem sei eine frappierende Zunahme der Bewerberzahlen zu beobachten. Die Anzahl der positiven Entscheidungen nahm um 40 Prozent auf 384.245 zu. 2021 lag der Wert demnach bei 275.040. In den vorherigen Jahren sei die Zahl stets leicht zurückgegangen.

Schutzstatus ist komplexe rechtliche Angelegenheit

Für Asylsuchende führt der Weg häufig nach Europa und ganz besonders häufig nach Deutschland.
Für Asylsuchende führt der Weg häufig nach Europa und ganz besonders häufig nach Deutschland.  © Uli Deck/dpa

Mit 44 Prozent aller Migranten, die einen Schutzstatus erhielten, wurden knapp die Hälfte der Asylsuchenden laut Eurostat-Angaben als Flüchtlinge anerkannt.

31 Prozent wurde subsidiärer und 25 Prozent humanitärer Schutz zugesagt. Zur genaueren Einordnung: Subsidiärer Schutz wird unter anderem dann ausgesprochen, wenn den Betroffenen im Herkunftsland Folter oder die Todesstrafe droht.

Bei den aufgenommenen Staatsbürgern ist eine gewisse Tendenz und Häufung nicht von der Hand zu weisen. So hatte circa ein Drittel der Schutzsuchenden einen syrischen Pass, weitere 23 Prozent hatten einen afghanischen und sechs Prozent ein venezolanisches Ausweisdokument.

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Wissenswert zum Thema Asylanträge ist zudem, dass für ukrainische Flüchtlinge ein Sonderstatus gilt. Diese müssen aufgrund des russischen Überfalls auf ihre Heimat kein Asyl beantragen.

Stattdessen wird ihnen ohne langwieriges Verfahren unkompliziert Schutz gewährt. So erhalten ukrainische Staatsbürger unmittelbar etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft und auf eine Arbeitserlaubnis.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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