Prozess um Nazi-Parole: Urteil gegen Höcke erwartet

Halle (Saale) - Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke (52) wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans wird am Dienstag das Urteil des Landgerichts in Halle erwartet.

In einer Rede hat der Thüringer AfD-Politiker einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet. Wissentlich? Vor dem Landgericht Halle steht das Urteil gegen Björn Höcke (52) bevor.
In einer Rede hat der Thüringer AfD-Politiker einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet. Wissentlich? Vor dem Landgericht Halle steht das Urteil gegen Björn Höcke (52) bevor.  © Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa

Bislang konnte die Beweismittelaufnahme noch nicht geschlossen werden, auch die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung stehen noch aus.

Dennoch hat der Vorsitzende Richter am vorangegangenen Verhandlungstag erklärt, er erwarte, dass am bislang letzten geplanten Prozesstermin das Urteil verkündet werden könne.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Chef der AfD-Landespartei und -Landtagsfraktion vor, in der Rede wissentlich eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Höcke - früherer Geschichtslehrer - hat den Vorwurf der wissentlichen Verwendung zurückgewiesen.

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Der 52-Jährige hat voraussichtlich maximal eine Geldstrafe zu befürchten.

Der AfD-Politiker will bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa

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