Verteidiger im Block-Prozess: "Verfahren wird unnötig aufgebläht und in die Länge gezogen"

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Hamburg - Nachdem der letzte Prozesstag streikbedingt ausfallen musste, wird der Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (52) am Montag fortgesetzt. Am 44. Verhandlungstag steht erneut die Befragung einer Kriminalbeamtin im Mittelpunkt. TAG24 ist vor Ort und berichtet in einem Liveticker.

Christina Block (52) zusammen mit ihrem Anwalt Ingo Bott (42) am 44. Verhandlungstag.
Christina Block (52) zusammen mit ihrem Anwalt Ingo Bott (42) am 44. Verhandlungstag.  © Marcus Brandt/dpa

15.33 Uhr: Frau Block weint

Während der Zeugenbeefragung durch ihren Anwalt bricht Frau Block in Tränen aus. Ein angebotene Pause lehnt sie ab. "Alles gut", schluchzt sie.

15.20 Uhr: Kinder nannten ihre Mutter später nur noch "Christina"

Auf Nachfrage von Bott schildert die Zeugin eine aus ihrer Sicht auffällige Veränderung: Die Kinder hätten in der ersten Anhörung noch von "Mama" gesprochen, später jedoch nur noch den Namen "Christina" verwendet.

Mit Blick auf die heutige Erkenntnislage und die "derartige Eskalation" – gemeint ist die Entführung – erklärte die Zeugin, sie hätte die Familie rückblickend möglicherweise genauer in den Blick genommen. In diesem Zusammenhang verwies sie auch auf die frühere Gewaltvorwürfe der Kinder gegen ihre Mutter, die sie auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe.

Bott zeigte sich darüber irritiert und betonte, ein entsprechendes Verfahren gegen die Mutter sei eingestellt worden, da sich kein Hinweis auf Gewalt ergeben habe. Die Zeugin entgegnete: "Für mich besteht da schon ein Zusammenhang."

Und die Staatsanwältin ergänzte: "Das heißt nicht, dass es keine Gewalt gegeben hat, sondern dass kein hinreichender Tatverdacht bestand."

15.03 Uhr: Kammer lehnt den Antrag von Bott ab

Nach einer deutlich längeren als zunächst angekündigten Pause wird die Verhandlung fortgesetzt. Die Kammer weist den Antrag von Bott zurück, die Dienststelle der Zeugin damit zu beauftragen, sie von ihrer dienstlichen Verschwiegenheitspflicht zu entbinden und die Hauptverhandlung bis dahin zu unterbrechen.

"Bereits die Stoßrichtung des Antrags ist nicht ersichtlich", so die Richterin.

14.23 Uhr: 15 Minuten Pause

Die Kammer zieht sich zur Beratung über den Antrag von Ingo Bott zurück. Es folgt eine rund 15-minütige Pause.

14.07 Uhr: Von der Meden: "Das Verfahren wird unnötig aufgebläht und in die Länge gezogen"

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass, weitere gegen Herrn Hensel geführte Verfahren in den vorliegenden Prozess in größerem Umfang einzubeziehen.

Nebenklagevertreter Philip von der Meden zum Bott-Antrag: "Das Verfahren, bei dem es weiterhin um eine Haftsache geht – das möchte ich noch einmal betonen – wird vom Verteidiger unnötig aufgebläht und in die Länge gezogen." Es diene lediglich dazu, "den Leuten die Zeit zu stehlen".

Nebenklagevertreter Philip von der Meden wirft Ingo Bott vor, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.
Nebenklagevertreter Philip von der Meden wirft Ingo Bott vor, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.  © Marcus Brandt/dpa

14 Uhr: Bott beantragt Aussetzung des Verfahrens

Bott beantragt im Rahmen der gerichtlichen Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung, die zuständige Dienstbehörde der Zeugin aufzufordern, die Aussagegenehmigung auf sämtliche Ermittlungen zu erstrecken, die die Zeugin seit August 2021 geführt hat und die Erziehung Minderjähriger betreffen.

Zudem beantragt er, die Zeugin von ihrer dienstlichen Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Schließlich ersucht er um eine Unterbrechung der Hauptverhandlung, um die weiteren Angaben und Fragen – abhängig vom Umfang der Aussagegenehmigung – sorgfältig vorbereiten zu können.

Mehreren der Verteidiger geht es auch um die Fragen zu einem Schlussbericht der Zeugin, in dem sie unter anderem die Ereignisse aus dem Jahr 2021 sowie die familiengerichtlichen Verfahren thematisiert.

13.55 Uhr: Diskussionen im Saal

Dr. Voß, Verteidiger des angeklagten Familienanwalts, meldet sich erregt zu Wort und weist darauf hin, dass zunächst von der Kammer zu klären sei, inwieweit die Aussagegenehmigung der Zeugin überhaupt reiche.

Die Vorsitzende Richterin zeigt sich irritiert über die Aufregung. Sie verweist darauf, dass die Zeugin angeboten habe, Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten zu halten und gegebenenfalls auch Auskünfte zu den weiteren Verfahren zu erteilen.

13.48 Uhr: Zeugin konnte keine Akten anfordern

Bott setzt die Befragung der Zeugin fort und erkundigt sich nach deren Kenntnis über die im Vorfeld der Entführung laufenden Sorgerechtsverfahren. Die Zeugin erklärt, sie habe selbst keine Akten anfordern können; dies sei ausschließlich der Staatsanwaltschaft möglich.

Sie habe zwar versucht, die Akten zum Sorgerechtsverfahren über das Jugendamt zu erhalten, diese jedoch nicht bekommen. Dadurch habe sie keine weitere Möglichkeit gehabt, die Unterlagen zu beschaffen. Ihre strafrechtlichen Ermittlungen habe sie dennoch unabhängig davon fortgeführt, auch ohne Einsicht in die familienrechtlichen Akten.

13.32 Uhr: Es geht weiter

Ingo Bott setzt die Befragung der Zeugin fort. Er hinterfragt kritisch, warum diese die entsprechende Aussagenehmigung nicht früher vorgelegt habe. "Jetzt kommt es für uns alle überraschend", so der Block-Anwalt, der auch Fragen zu den Strafverfahren gegen Stephan Hensel als Beschuldigten stellen will.

Nach Ansicht der Zeugin werden solche Unterlagen üblicherweise erst in der Hauptverhandlung eingebracht und nicht vorab mitgeteilt.

Weiter fragt Bott nach dem Kontakt der Zeugin zu Stephan Hensel. Was er für sie wäre? "In diesem Zusammenhang war er ein Geschädigter in einem Strafverfahren", so die Zeugin.

12.06 Uhr: Mittagspause

Die Richterin sowie die Staatsanwaltschaft haben keine weiteren Fragen. Ingo Bott fragt die Zeugin, wann sie erstmals vom Sorgerechtsstreit zwischen Hensel und Block erfahren habe. Sie antwortet: "Mit der ersten Strafanzeige im August 2021, die Frau Block gegen Herrn Hensel gestellt hat."

Weitere Auskünfte dürfe sie nicht erteilen, da ihre Aussagegenehmigung ausschließlich für den hier verhandelten Fall gelte und nicht darüber hinaus.

Es folgt die obligatorische Mittagspause bis 13.20 Uhr. Danach wird Bott weiterfragen.

Christina Block wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben.
Christina Block wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

11.56 Uhr: Verletzungen der Kinder werden gezeigt

Nun geht es um die Verletzungen der Kinder. Anwalt Ingo Bott wirft ein, die Zeugin habe zuvor ausgesagt, sie habe keine Verletzungen gesehen. Die Zeugin entgegnet: "Ich habe am 3. Januar keine gesehen, am 5. Januar schon", betont die 44-Jährige.

Bei Klara habe sie Abschürfungen an den Schienbeinen und an den Unterarmen festgestellt, die sie auch fotografisch dokumentiert habe. Theo habe nach seiner eignen Aussage keine sichtbaren Verletzungen gehabt. "Ich habe die Kinder gefragt, ob sie ihre Verletzungen zeigen wollen, ich habe diese nicht überprüft", so die Zeugin weiter.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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