Bayern beschließt neues Anti-Cannabis-Gesetz: Zwischen Hysterie und Symbolpolitik?

München - Der Freistaat Bayern liebt Hanfgewächse und verdient sogar selbst ordentlich Geld damit. Zumindest, was die Pflanzengattung Hopfen betrifft. Eine ganz andere Einstellung hat man dagegen beim Thema Cannabis.

Der Freistaat Bayern möchte den Konsum von Haschisch und Marihuana mit dem sogenannten "Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz" einschränken.
Der Freistaat Bayern möchte den Konsum von Haschisch und Marihuana mit dem sogenannten "Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz" einschränken.  © Hannes P Albert/dpa

Die Regierungsparteien haben zum 1. April eine Teillegalisierung von Cannabis beschlossen. Trotz intensiver Bemühungen auch der bayerischen Staatsregierung in Form von CSU und FW konnte man das sogenannte "CanG" nicht verhindern.

Seitdem wird viel Energie aufgebracht, um es den Konsumenten so schwer und unangenehm wie möglich zu machen - glaubt man zumindest.

Denn im Grunde hat sich für die Anhänger kaum etwas geändert. Sie werden halt nun nicht mehr eingesperrt, wenn sie auf ihrem Balkon einen Joint rauchen. Am Mittwoch hat der Bayerische Landtag jetzt ein - soweit juristisch möglich - landeseigenes Cannabis-Verbot-Gesetz entsprechend beschlossen.

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Ironischerweise betrifft es im Kern das - objektiv gesehen - größte Drogen-Festival der Welt: das Oktoberfest. "Wir wollen eine kifferfreie Wiesn", unterstrich CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek (59). Er lobt das Gesetz damit, dass die Kommunen jetzt "Rechtssicherheit" hätten.

Wobei diese als Veranstalter von Volksfesten das ohnehin schon weitgehend zuvor hatten. Zumal das CanG auch den Konsum in der Nähe von Kindern und Jugendlichen verbietet und diese naturgemäß auf Volksfesten anzutreffen sind.

"Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz": Joint nein, Brownies ja

Viel Rauch um nichts? Die bayerische Staatsregierung versucht jede Option zu nutzen, um das Rauchen von Joints zu verbieten - andere Wege bleiben jedoch offen.
Viel Rauch um nichts? Die bayerische Staatsregierung versucht jede Option zu nutzen, um das Rauchen von Joints zu verbieten - andere Wege bleiben jedoch offen.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das neue Gesetz, das den Konsum von Cannabis auf Volksfesten und in Biergärten untersagt, umfasst ein weiteres Verbot in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen in Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Mit den Stimmen der AfD und gegen die Stimmen der SPD und Grünen wurde damit das "Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz" durchgebracht.

Das neue Regelwerk gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten. Gummibärchen, Brownies und ähnliche Optionen beispielsweise sind im Gesetz nicht geregelt.

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Alles also am Ende doch nur Symbolpolitik? Zumindest warfen SPD und Grüne das der Staatsregierung vor: "Sie nutzen die Drogenpolitik für einen Kulturkampf", so der Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl (41). Horst Arnold (37, SPD) warf der Regierung "Hysterie" vor, bei der keine Verhältnismäßigkeit gegeben sei.

Bereits seit Anfang April gilt in Bayern ein Bußgeld-Katalog mit sehr hohen Geldstrafen bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz.

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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