Abgeschobener Straftäter Veysel K. darf nicht für Bushido-Prozess einreisen!

Berlin - Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido (43) kann ein wichtiger Zeuge, der in die Türkei abgeschoben worden ist, vorerst nicht vor Gericht gehört werden.

Bushido (43) ist Zeuge und Nebenkläger im Prozess gegen seinen früheren Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker.
Bushido (43) ist Zeuge und Nebenkläger im Prozess gegen seinen früheren Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker.  © Paul Zinken/dpa-Zentralbild/Pool/dpa

Das Berliner Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren eine Entscheidung des Landesamtes für Einwanderung bestätigt, das eine Einreise von Veysel K. (40) abgelehnt hatte, wie das Landgericht am Montag mitteilte.

Hintergrund der Ablehnung einer sogenannten Betretenserlaubnis ist insbesondere eine Gefahrenanalyse des Landeskriminalamtes. Der Mann war im März 2021 aus der Untersuchungshaft abgeschoben worden, für ihn gilt laut Gericht eine dreijährige Wiedereinreisesperre.

Der Türke mit Verbindungen zu kriminellen Mitgliedern von Berliner Clans war wegen Gewalttaten sowie Drogenhandels aufgefallen und zuletzt angeklagt im Zusammenhang mit einer Schießerei.

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Aus Sicht der Prozessbeteiligten ist er ein wichtiger Zeuge in dem Prozess gegen Bushidos langjährigen Geschäftspartner, den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker (45).

Dieser ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Drei Brüder von Abou-Chaker sind als Mittäter angeklagt.

Veysel K. soll bei Treffen von Bushido und Arafat Abou-Chaker längere Zeit anwesend gewesen sein

Arafat Abou-Chaker (45) muss sich vor dem Berliner Landgericht wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten.
Arafat Abou-Chaker (45) muss sich vor dem Berliner Landgericht wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten.  © Carsten Koall/dpa

Zu den mutmaßlichen Taten zum Nachteil von Bushido soll es gekommen sein, nachdem dieser die Beziehungen zu seinem Geschäftspartner aufgelöst hatte. Das habe der Clanchef nicht akzeptieren wollen.

Zu dem mutmaßlichen Angriff auf Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, soll der Zeuge aus der Türkei aussagen. "Er ist ein Tatzeuge", so Verteidiger Olaf Franke. Da der Türke der einzige sei, der an jenem fraglichen Tag über einen längeren Zeitraum bei dem Treffen von Bushido und Arafat Abou-Chaker anwesend gewesen sei.

Das Landgericht hatte für die Vernehmung von Veysel K. ursprünglich mehrere Termine in der Zeit vom 14. März bis 23. März eingeplant. Es gab nach Medienberichten Überlegungen, den Mann während seines Aufenthalts in Deutschland von der Polizei beobachten zu lassen, um ein Untertauchen zu verhindern.

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Doch das LKA stufte dessen Gefahrenpotenzial als zu hoch ein. Auf diese Bewertung stützen sich die bisherigen Entscheidungen von Behörde und Gericht.

Wird Veysel K. jetzt per Videovernehmung im Bushido-Prozess aussagen?

Aus Sicht der Verteidigung ist die Bedeutung der Zeugenaussage des abgeschobenen Mannes jedoch sehr groß. Auch das Landgericht hält dessen Vernehmung für wichtig, wie der Vorsitzende Richter Martin Mrosk deutlich machte. "Das Gericht hat nichts ausgelassen, um auf die Dringlichkeit des Zeugen hinzuweisen", so der Jurist am Montag.

"Ohne ihn kommt das Gericht letztlich nicht weiter", so Anwalt Franke am Rande des Prozesses. Er hält darum ein Rechtshilfeersuchen an die Türkei für erforderlich. Auf diesem Weg wäre dann eine Videovernehmung als Alternative zu der Zeugenaussage in Berlin möglich. Formelle Rechtshilfeersuchen sind allerdings in der Regel kompliziert und langwierig.

Das Verfahren gegen Bushidos Ex-Partner beschäftigt seit August 2020 das Landgericht Berlin. Rapper Bushido ist in dem Prozess Nebenkläger und Zeuge. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen, weil Zeugen - auch wegen Corona-Erkrankungen - nicht wie geplant angehört werden können.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/Pool/dpa

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