Arafat Abou-Chaker muss Geldstrafe zahlen, Bushido droht Ärger
Von Marion van der Kraats, Stefan Kruse und Andreas Rabenstein
Berlin/Leipzig - Rund dreieinhalb Jahre hat die Trennung von Rapper Bushido (47) und seinem Ex-Manager das Landgericht Berlin wegen möglicher Gewalt und anderer Straftaten beschäftigt.
In wesentlichen Punkten ist Arafat Abou-Chaker (49) freigesprochen worden. Seine Geldstrafe von mehreren Zehntausend Euro muss der inzwischen 49-Jährige jedoch zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mitteilte.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat hat seine Revision verworfen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 5. Februar 2024 habe "keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgedeckt", so die BGH-Richter.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Februar 2024 nun komplett rechtskräftig. Danach sollte der frühere Weggefährte Bushidos eine Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro) zahlen.
Weil der 49-Jährige heimlich Gespräche mitgeschnitten hatte, verurteilten ihn die Berliner Richter wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Bei der Berechnung der Geldstrafe gingen die Richter von einem monatlichen Nettoeinkommen von 27.000 Euro Abou-Chakers aus, der als Berliner Clan-Chef gilt.
Vor allem gegen diese Berechnung wehrte sich der Ex-Manager mit der Revision - erfolglos. Aus Sicht des BGH sind die Berechnungen korrekt.
Bushido droht Klage wegen Vorteilsgewährung, Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt
Bushido droht nun seinerseits eine Klage, zumindest ermittelt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft jetzt gegen den 47-Jährigen.
Er soll zwei Personenschützer des Landeskriminalamts, die ihn zeitweise dienstlich bewacht hatten, anschließend auch privat beschäftigt haben. Gegen ihn besteht der Verdacht der Vorteilsgewährung, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde auf dpa-Anfrage mitteilte.
Gegen zwei weitere Personen wird demnach wegen Vorteilsnahme ermittelt. Zuvor hatte die ZDF-Sendung "frontal" berichtet. Bushido äußerte sich auf Anfrage bis Freitagabend nicht. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Die Vorwürfe kamen auf, nachdem bei einem Fernsehinterview mit Bushido ein Personenschützer im Hintergrund stand und von Polizeikollegen erkannt wurde. Die Berliner Polizei leitete daraufhin eine interne Untersuchung ein.
Als erste Konsequenz löste die Polizeiführung das betroffene Kommissariat auf. Dessen Leitung wurde von ihren Aufgaben entbunden und alle Beamten versetzt. Parallel wurden disziplinarrechtliche und auch strafrechtliche Prüfungen in Gang gesetzt.
Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa, Hannes P Albert/dpa (Bildmontage)

