Köln - Im Dauerstreit mit Influencerin Anne Wünsche (34) musste sich Oliver Pocher (47) am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht verantworten. Jetzt gibt es ein Resultat!
Das Verfahren gegen den Comedian wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede ist gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden.
Demnach soll der 47-Jährige 15.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Darauf einigten sich Pocher, die Staatsanwaltschaft und das Gericht in einem Rechtsgespräch.
Im Zentrum des Strafprozesses standen mehrere Äußerungen, welche die TV-Bekanntheit in zwei im April 2020 veröffentlichten Videos getätigt hatte.
In seinem von Social-Media-Stars gefürchteten Format "Bildschirmkontrolle" behauptete der 47-Jährige, dass sich Wünsche positive Beiträge für ihren eigenen Kanal erkauft habe - darunter etwa 96.000 Herz-Emojis. Wenige Tage später warf er ihr noch einmal dasselbe vor.
Bei einer Verurteilung wegen übler Nachrede hätte dem fünffachen Familienvater entweder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geblüht.
Nach Zivilprozess: Pocher droht Geldstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro
Bereits Ende November hatte Wünsche in einem Zivilprozess vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg gegen den Comedian erzielen können.
Laut Urteil darf Pocher seine früheren Aussagen zu angeblich gekauften Followern und Likes ab sofort nicht mehr wiederholen. Falls er sich der Anweisung widersetzt, muss er ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro blechen.
Darüber hinaus wurde der Ex-Mann von TV-Moderatorin Amira Aly (33) dazu verdonnert, die Kosten für die vorgerichtlichen Abmahnungen zu übernehmen. Eine Schadenersatzforderung seitens der Influencerin wies das Gericht allerdings ab.
Pochers Aussagen reichten als Grundlage dafür nicht aus, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist bis dato noch nicht rechtskräftig. Beiden Streit-Parteien steht die Berufung offen.
Erstmeldung: 4. Dezember, 11.42 Uhr; zuletzt aktualisiert: 13.44 Uhr