Heute vor 107 Jahren geschah ein Wandel, von dem viele Menschen noch heute profitieren

Heute vor 107 Jahren, am 23. November 1918, wurde eine Anordnung erlassen, die eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden gesetzlich regelt - für die meisten heutzutage eine Selbstverständlichkeit.

Welche historischen Ereignisse sich noch jähren, erfährst Du unter: heute vor … Jahren.

Die Ausgangslage

Heute vor 107 Jahren wurde der Acht-Stunden-Tag beschlossen.  © Wikimedia Commons/Public Domain/Unknown author

Als die Industrialisierung im späten 18. Jahrhundert auch in Deutschland Fahrt aufnahm, bestimmten Maschinen immer mehr den Takt der Arbeit. Da sich diese teuren Maschinen ökonomisch lohnen mussten, waren Arbeitstage von bis zu 16 Stunden daher üblich.

Unter schlechten Arbeitsbedingungen litten die Menschen unter körperlicher Erschöpfung und Übermüdung bei fehlenden Schutzrechten.

Ab dem 19. Jahrhundert begannen sich Arbeiter und Arbeiterinnen weltweit zu wehren.

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Aus dem Widerstand entstand eine starke Arbeiterbewegung - die ersten Schritte in Richtung Acht-Stunden-Tag.

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So entwickelte sich der Wandel zum Acht-Stunden-Tag

Auch in Deutschland wurden kürzere Schichten, besserer Schutz und gerechtere Entlohnung gefordert - vor allem am Ersten Mai, der seit dem blutigen Streik in Chicago von 1886 zum Internationalen Kampftag der Arbeiterbewegung wurde.

Nach jahrzehntelangem Kampf sorgte erst die revolutionäre Stimmung nach dem Ersten Weltkrieg in Deutschland für Änderungen.

Arbeitgebern wurde bewusst, dass sie den Beschäftigten entgegenkommen müssen. Gleichzeitig gab es außerdem Hunderttausende Kriegsheimkehrer, die nun Arbeit benötigten. Kürzere Schichten waren plötzlich möglich.

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Hugo Stinnes und Carl Legien: Gesichter der Veränderung

Für Veränderung sorgten repräsentativ vor allem zwei Männer: der Industrielle Hugo Stinnes und Gewerkschaftsführer Carl Legien. Sie unterschrieben am 15. November 1918 das Stinnes-Legien-Abkommen, das Anerkennung der Gewerkschaften und Mitspracherechte ermöglichte.

Am 23. November 1918 wurde daraufhin eine Anordnung über den Acht-Stunden-Tag erlassen. Ab dem 1. Januar 1919 trat sie in Kraft: eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden mit acht Stunden täglich bei vollem Lohnausgleich.

Dieser Erfolg hielt allerdings nicht lange an: Bereits am 21. Dezember 1923 machte eine neue Arbeitszeitverordnung Zehn-Stunden-Tage wieder möglich. Acht-Stunden-Tage existierten offiziell noch, waren jedoch für viele nicht mehr die Realität.

Übrigens: Es gab schon fortschrittliche Arbeitgeber, die wirtschaftlichsten Ergebnisse bei sozialem Ausgleich durch einen Acht-Stunden-Tag der blanken Ausbeutung vorzogen. Dazu gehören die Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt Degussa in Frankfurt (1884) und Robert Bosch (1906).

Robert Bosch setzte auf gerechte Löhne

Obwohl die Verordnung seitdem mehrfach angepasst werden und neben neuen positiven Entwicklungen auch Rückschritte erleben musste, gilt sie als Grundstein für moderne Arbeitszeitmodelle.

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