Kölner "Karnevalsmord": Gericht schickt Angeklagten lebenslang hinter Gitter!

Köln - Im Prozess um den sogenannten Kölner Karnevalsmord an einer jungen Frau (†24) hat das Landgericht den Angeklagten (57) am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt.

An der Kleidung der Toten (†24) waren DNA-Spuren des 57-Jährigen gefunden worden. Der Mann wandert lebenslang hinter Gitter.
An der Kleidung der Toten (†24) waren DNA-Spuren des 57-Jährigen gefunden worden. Der Mann wandert lebenslang hinter Gitter.  © Rolf Vennenbernd/dpa

"Wir sind überzeugt davon, dass Sie vor 36 Jahren den Mord begangen haben. Möglicherweise haben Sie die Tat verdrängt - vergessen haben Sie sie nicht", erklärte die Vorsitzende Richterin.

Laut Urteil hatte der 57-Jährige das Opfer in der Nacht zum Karnevalssonntag 1988 in der Altstadt getötet. Dies belegten unter anderem DNA-Spuren, die an der Leiche gefunden worden waren.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten.

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Auf die Spur des 57-Jährigen waren die Ermittler durch einen Zuschauerhinweis nach der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst" gekommen, in der der "Cold Case" vorgestellt worden war.

Daraufhin meldete sich ein Zuschauer und gab den entscheidenden Hinweis auf den Angeklagten. Sein früherer Freund sei der Frau in der Tatnacht gefolgt und habe sich anschließend verdächtig verhalten, indem er zum Beispiel sein Aussehen verändert habe.

"Ohne den Zeugen wären wir nie auf den Verdächtigen gekommen", erklärte der Leiter der "Cold Cases"-Einheit der Kölner Polizei, Markus Weber.

Markus Weber gründete 2022 die "Cold Cases"-Einheit der Kölner Polizei.
Markus Weber gründete 2022 die "Cold Cases"-Einheit der Kölner Polizei.  © Oliver Berg/dpa

Angeklagter soll junge Frau (†24) aus niedrigen Beweggründen ermordet haben

Der 57-Jährige (r.) wurde am Freitag wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er will in Revision gehen.
Der 57-Jährige (r.) wurde am Freitag wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er will in Revision gehen.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Deutsche sein Opfer, das zu Fuß auf dem Weg von einer Disco zu einer anderen war, in der Nacht zum Karnevalssonntag hinterrücks angegriffen und zu Boden gerissen.

Laut Urteil drosselte er die 24-Jährige mit ihrer Halskette, dann trat und stampfte er auf sie ein und fügte ihr massivste Verletzungen zu. Er stahl ihren Biene-Maja-Brustbeutel mit 100 D-Mark darin und flüchtete.

Eine Passantin fand die Tote am Morgen hinter einem Imbissstand am Rande der Karnevalszugstrecke - während des Abtransports der Leiche zogen die Schull- und Veedelszöch am Fundort vorbei.

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Als Mordmerkmal geht die Kammer von niedrigen Beweggründen aus: Der Angeklagte habe vorwiegend aus sexuellen Motiven gehandelt und vielleicht außerdem auf Geld gehofft.

Die Tochter der Toten war zur Tatzeit erst 18 Monate alt. Für sie sei das Urteil sicherlich eine Erleichterung, sagte Grassmann. "Die Tat hat ihr ganzes Leben geprägt." Die Frau war Nebenklägerin im Prozess und verbarg ihr Gesicht bei der Urteilsverkündung hinter einer großen Sonnenbrille.

Nach Angaben seines Verteidigers wird der 57-Jährige gegen das Urteil Revision einlegen.

Erstmeldung vom 1. März, 5.45 Uhr; zuletzt aktualisiert: 15.15 Uhr.

Titelfoto: Bildmontage: Rolf Vennenbernd/dpa, Oliver Berg/dpa

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