Amokfahrt mit zwei Toten in Leipzig: Warum war Zufahrt an der Grimmaischen Straße nicht bereits versperrt?

Leipzig - Bevor Amokfahrer Jeffrey K. (33) am 4. Mai in der Leipziger Innenstadt mit seinem Auto Menschen tötete, war er über die Ostseite der Grimmaischen Straße in selbige eingedrungen - eine Öffnung, die bis dahin ohne weiteres befahren werden konnte.

Der Zugang zur Grimmaischen Straße einen Tag nach der tragischen Amokfahrt am 4. Mai. Deutlich zu sehen: das Schild für die Fußgängerzone. Tags darauf stellte die Stadt sogenannte Oktablöcke auf.  © Jan Woitas/dpa

In der Ratsversammlung erklärte Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke) nun, dass die Zufahrt bisher nicht als solche definiert worden war, sondern als Fußgängerzone.

Wie TAG24 inzwischen erfuhr, sei ein allgemeines Sicherheitsrisiko für die Innenstadt bislang nicht angenommen worden.

So die Antwort des Mobilitäts- und Tiefbauamtes (MTA) auf die Frage, warum es an besagter Stelle bislang keiner Sperrung beziehungsweise Absicherung bedurfte.

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Die Fußgängerzone sei demnach wie bundesweit üblich nach der Straßenverkehrsordnung geregelt. "Diese geht davon aus, dass die Verkehrsteilnehmer sich an die allgemeinen Regeln und die zum Beispiel über Verkehrszeichen und Markierungen angeordneten ortskonkreten Regelungen halten", hieß es aus dem Amt.

Fußgängerzonen müssten demnach grundsätzlich lediglich mit dem entsprechenden blau-weißen "Zone"-Schild markiert werden, wie es auch am Eingang zur Grimmaischen Straße steht.

Poller oder andere Elemente würden nur dann aufgestellt, wenn dies nötig erscheine, weil beispielsweise Einfahrverbote der Bequemlichkeit halber öfter missachtet würden. "Besondere Elemente wie Poller haben in der Ausgestaltung der Verkehrsanlagen grundsätzlich nicht den Zweck, ein vorsätzliches Durchbrechen mit (gegebenenfalls auch viel größeren) Fahrzeugen zu verhindern."

Das MTA bemerkte weiterhin: "Auch die vorhandenen Polleranlagen an oder in der Leipziger Innenstadt sind also nicht als Sicherung gegen Amokfahrten ausgelegt und nur dort eingerichtet worden, wo dies aus verkehrlichen Gründen notwendig erschien."

An der Grimmaischen Straße sei dies jedoch nicht notwendig gewesen. "Die Fußgängerzone ist als solche beschildert, in ihrer durchgehenden Oberflächenausbildung eindeutig als solche erkennbar gestaltet und wird nur von berechtigten Fahrzeugen befahren."

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Wir werden natürlich nochmal untersuchen, ob an dieser Stelle eine dauerhafte verkehrliche Anlage installiert werden muss oder eine andere Barriere erforderlich ist", kündigte Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke) zudem an.  © Hendrik Schmidt/dpa

Verwaltung untersucht verkehrliche Anlage für die Grimmaische Straße

Der Ordnungsbürgermeister bemerkte gleichzeitig, dass sich Leipzigs Innenstadt nie vollständig absichern lassen werde. "Wir müssen einfach mit der Gegebenheit umgehen, dass 7000 Menschen in unserer Innenstadt leben."  © TAG24/Jan-Gerrit Vahl

Sicherheitsbarrieren seien bislang lediglich zu besonderen Großveranstaltungen entsprechend der angenommenen Gefährdungslage extra und unabhängig von Polleranlagen aufgebaut worden.

Seit der Tragödie am 4. Mai sichern inzwischen jedoch sogenannte Oktablöcke die Zufahrt zur Grimmaischen Straße.

"Wir haben an dieser Stelle jetzt die Oktablöcke aufgestellt, um zum einen eine Wiederholungstat ganz aktiv zu verhindern und gleichzeitig aber auch dem Sicherheitsbedürfnis und Sicherheitsempfinden unserer Mitmenschen entsprechend Rechnung zu tragen", so Rosenthal.

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Wie bereits zuvor Oberbürgermeister Burkhard Jung (68, SPD) betonte auch Rosenthal, dass es unmöglich sei, die Innenstadt vollständig abzusichern.

"Wir müssen einfach mit der Gegebenheit umgehen, dass 7000 Menschen in unserer Innenstadt leben", sagte er. Und weiter: "Wir müssen auch eine hohe Mobilität gewährleisten für Handel, Dienstleistung, Hotelerie, Gastronomie. Das macht es so komplex."

Inzwischen würden Verkehrs- und Ordnungsdezernat jedoch noch einmal untersuchen, ob an der Zufahrt Grimmaische Straße eine dauerhafte verkehrliche Anlage installiert werden muss oder eine andere Barriere erforderlich sei. "Das hängt unter anderem auch mit der Fragestellung Polizeieinsatz, Feuerwehr, Rettungsdienst zusammen. Muss man diese Einfahrt nutzen, ja oder nein? Da haben wir heute noch keine abschließende Antwort, aber die Fragestellung ist beauftragt und dazu wird es natürlich von uns auch eine Antwort geben."

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