NSDAP-Sprache verwendet? Jetzt stehen die Termine für Höckes Gerichtsprozess fest

Halle (Saale) - Acht Monate ist es her, seit die Staatsanwaltschaft in Halle Anklage gegen Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke (51) erhob, weil er bei einer Rede die verbotene Losung der SA, der Sturmabteilung der NSDAP, verwendet haben soll. Nun steht fest: Ab April muss sich der Rechtsextremist vor Gericht verantworten.

Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke (51) muss sich ab April vor dem Landgericht in Halle verantworten. Der Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke (51) muss sich ab April vor dem Landgericht in Halle verantworten. Der Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.  © Martin Schutt/dpa

Der erste Prozesstag ist für den 18. April angesetzt, wie das Landgericht Halle am Freitag bekannt gab. Weitere Termine sind für den 23. April, den 3. Mai sowie den 14. Mai geplant.

Höcke wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.

Bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD im Mai 2021 in Merseburg soll der Abgeordnete des Thüringer Landtags während einer öffentlichen Rede vor etwa 250 Zuhörern den Spruch "Alles für Deutschland!" verwendet haben. Dabei handelt es sich um die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP.

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Höcke soll sich dabei der Herkunft und Bedeutung der Formel bewusst gewesen sein. Im Juni vergangenen Jahres klagte ihn die Hallenser Staatsanwaltschaft an.

Über seine Verteidigung bestritt er die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung.

Zweiter Prozess gegen Höcke wegen Volksverhetzung geplant

Höcke, hier bei einer Kundgebung der extremistischen und islamfeindlichen Pegida-Bewegung, soll während einer öffentlichen Rede bewusst die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben.
Höcke, hier bei einer Kundgebung der extremistischen und islamfeindlichen Pegida-Bewegung, soll während einer öffentlichen Rede bewusst die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben.  © Sebastian Kahnert/dpa

Für Höcke ist es nicht der einzige Prozess, in dem er sich aktuell verantworten muss. Erst am Donnerstag wurde bekannt, dass auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen eine Anklage gegen den 51-Jährigen zugelassen wurde. Der Vorwurf: Volksverhetzung.

Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen geht. Höcke schrieb dazu unter anderem: "Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weitverbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen 'Allahu Akbar' schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den 'ungläubigen' Gastgebern lebensunwertes Leben sehen."

Ein Termin für die Hauptverhandlung steht in diesem Fall noch nicht fest, das Gericht strebt die erste Jahreshälfte an.

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Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seine Partei als gesichert rechtsextrem.

Titelfoto: Montage: Martin Schutt/dpa

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