Comedian hat gegen Christian Düren das Nachsehen: Landgericht weist Klage von Oliver Pocher ab

Köln - Im Prozess zwischen Comedian Oliver Pocher (47) und "taff"-Moderator Christian Düren (35) ist eine Entscheidung gefallen.

Die Klage auf Unterlassung von Oliver Pocher (47) wurde offenbar vom Landgericht Köln abgewiesen. (Archivbild)  © Henning Kaiser/dpa

Zwar wollte eine Sprecherin des Kölner Landgerichts auf Nachfrage von TAG24 keine Namen nennen, gab am Mittwoch aber an: Im Prozess mit dem Aktenzeichen 28 O 23/25, unter dem das Verfahren zwischen den beiden Moderatoren geführt wird, wurde die Klage abgewiesen.

Wenig später hat sich der Comedian selbst bei Instagram gemeldet und eine Presseerklärung seiner Rechtsanwältin Sultan Balli-Bergmann veröffentlicht.

Darin bestätigt die Juristin, dass das Kölner Landgericht die Pochers Klage abgewiesen hat und begründet das mit einer "prozessualen Beweislastverteilung".

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Gleichzeitig stellt sie im Namen des 47-Jährigen klar: Auch, wenn das Verfahren nicht zu seinen Gunsten ausgegangen ist, hat es sich für Pocher gelohnt. Schließlich sei dadurch deutlich geworden, "dass den Aussagen von Herrn Düren kein Glauben geschenkt werden kann."

Dürens Rechtsbeistand erklärt unterdessen gegenüber der BILD: "Die wahrheitswidrige Behauptung Pochers, dass Düren ein für Oliver Pocher äußerst nachteiliges privates Video an Personen aus der Medienbranche weitergeleitet habe, wurde von keinem der benannten Zeugen bestätigt."

Der Moderator hoffe durch seinen Erfolg vor Gericht, dass die Geschichte nun ein Ende habe. "Unser Mandant will von Oliver Pocher schlicht und einfach in Ruhe gelassen werden", betont sein Anwalt.

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Stein des Anstoßes im Streit zwischen dem Comedian und Christian Düren (35) war dessen Beziehung zu Pochers Ex-Frau Amira Aly (33).  © Jens Kalaene/dpa

Pocher hatte Düren vorgeworfen, ihn mit einem Video, das einen Streit zwischen dem Comedian und seiner Ex-Frau Amira Aly (33) zeigen soll, zu erpressen. Dafür soll der Moderator gedroht haben, die Aufnahmen in der TV-Branche zu verbreiten, sollte Pocher weiterhin in der Öffentlichkeit über den 35-Jährigen sprechen.

Der ProSieben-Moderator hatte den Vorwurf indes vehement bestritten und angegeben, lediglich mit der 33-Jährigen über die brisanten Aufnahmen gesprochen und das Video anschließend gelöscht zu haben.

Dass seiner Klage nicht stattgegeben werden würde, war für den Pocher derweil abzusehen - die Beweislage war nach Abschluss des zweiten Verhandlungstags Mitte Januar schlicht zu dünn: Damals hatten "taff"-Moderatorin Annemarie Carpendale (48) und TV-Produzent Pierre Uebelhack als Zeugen übereinstimmend ausgesagt, durch Düren Kenntnis von dem Video erlangt, die Aufnahmen selbst aber nie gesehen zu haben.

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Damit war zwar anzunehmen, dass Düren entgegen seiner Aussage sehr wohl noch mit anderen über den Clip gesprochen hatte. Der Vorwurf, er habe Pocher mit der Verbreitung erpressen wollen, sollte dieser sich weiterhin in der Öffentlichkeit über ihn äußern, konnte damit allerdings nicht belegt werden.

Der Comedian hat nun einen Monat Zeit, um in Revision zu gehen. Sollte er den Schritt erwägen, würde der Prozess am Oberlandesgericht Köln fortgesetzt werden.

Erstmeldung: 4. Februar, 13.26 Uhr; zuletzt aktualisiert: 4. Februar, 15.19 Uhr

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