Comedian hat gegen Christian Düren das Nachsehen: Landgericht weist Klage von Oliver Pocher ab
Köln - Im Prozess zwischen Comedian Oliver Pocher (47) und "taff"-Moderator Christian Düren (35) ist offenbar eine Entscheidung gefallen.
Zwar nannte eine Sprecherin des Kölner Landgerichts auf Nachfrage von TAG24 explizit keine Namen, gab am Mittwoch aber an: Im Prozess mit dem Aktenzeichen 28 O 23/25, unter dem das Verfahren laut BILD geführt wird und in dem ein Moderator einen anderen wegen der Verbreitung eines Videos auf Unterlassung verklagt hatte, wurde die Klage abgewiesen.
Pocher hatte Düren zuvor vorgeworfen, ihn mit einem Video, das einen Streit zwischen dem Comedian und seiner Ex-Frau Amira Aly (33) zeigen soll, zu erpressen. Demnach soll der Moderator gedroht haben, die Aufnahmen in der TV-Branche zu verbreiten, sollte Pocher weiterhin in der Öffentlichkeit über den 35-Jährigen sprechen.
In dem Clip sollen unter anderem auch Handgreiflichkeiten zwischen dem Ex-Paar zu sehen sein.
Der ProSieben-Moderator hatte den Vorwurf indes vehement bestritten und angegeben, lediglich mit der 33-Jährigen über die brisanten Aufnahmen gesprochen und das Video anschließend gelöscht zu haben.
Oliver Pocher kann gegen Entscheidung von Landgericht Köln Revision einlegen
Nach Angaben des Gerichts seien die Angaben von Pocher zu dem Fall insgesamt nicht überzeugend genug gewesen, um in der Sache für ihn zu entscheiden.
Dass seiner Klage nicht stattgegeben werden würde, war für den gebürtigen Hannoveraner derweil abzusehen - die Beweislage war nach Abschluss des zweiten Verhandlungstags Mitte Januar schlicht zu dünn: Damals hatten "taff"-Moderatorin Annemarie Carpendale (48) und TV-Produzent Pierre Uebelhack als Zeugen übereinstimmend ausgesagt, durch Düren Kenntnis von dem Video erlangt, die Aufnahmen selbst aber nie gesehen zu haben.
Damit war zwar anzunehmen, dass Düren entgegen seiner Aussage sehr wohl noch mit anderen über den Clip gesprochen hatte. Der Vorwurf, er habe Pocher mit der Verbreitung erpressen wollen, sollte dieser sich weiterhin in der Öffentlichkeit über ihn äußern, konnte damit allerdings nicht belegt werden.
Der Comedian hat nun einen Monat Zeit, um in Revision zu gehen. Sollte er den Schritt erwägen, würde der Prozess am Oberlandesgericht Köln fortgesetzt werden.
Erstmeldung: 4. Februar, 13.26 Uhr; zuletzt aktualisiert: 4. Februar, 14.56 Uhr
Titelfoto: Bildmontage: Henning Kaiser/dpa, Jens Kalaene/dpa

