Heute vor 6 Jahren: Amokfahrer raste in eine Menschenmenge beim Karneval

Heute vor sechs Jahren, am 24. Februar 2020, wurde ein Karnevalsumzug in der nordhessischen Kleinstadt Volkmarsen von einer schweren Gewalttat überschattet. Ein Mann fuhr mit seinem Auto gezielt in eine Menschenmenge. Zahlreiche Menschen wurden verletzt - darunter auch Kinder.

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Blick auf das Auto (Mitte), das in einen Rosenmontagsumzug gelenkt wurde.
Blick auf das Auto (Mitte), das in einen Rosenmontagsumzug gelenkt wurde.  © Uwe Zucchi/dpa

Die Tat ereignete sich am frühen Nachmittag entlang der Umzugsstrecke in der Innenstadt.

Nach bisherigen Erkenntnissen beschleunigte der Fahrer sein Fahrzeug und durchbrach Absperrungen. Anschließend fuhr er in den Bereich, in dem viele Besucher den Rosenmontagsumzug verfolgten.

Polizei und Rettungskräfte waren innerhalb kurzer Zeit mit einem Großaufgebot vor Ort. Verletzte wurden versorgt und in umliegende Krankenhäuser gebracht. Über den genauen Gesundheitszustand der Betroffenen informierten die Behörden nur eingeschränkt, um Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Heute vor sechs Jahren: Der Tag, der mehr hinterließ als Trauer
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Der Fahrer, der aus der Region stammt, konnte noch am Tatort festgenommen werden. Hinweise auf weitere Beteiligte lagen nach Angaben der Ermittlungsbehörden nicht vor.

Durch die Amokfahrt wurden mehrere Dutzend Menschen verletzt - darunter auch viele Kinder. Offizielle Stellen bestätigten, dass es trotz der Schwere der Tat keine Todesopfer gab.

Ermittlungen wegen versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen mehrfachen versuchten Mordes ein. Nach Angaben der Polizei gab es keine Hinweise auf einen terroristischen oder extremistischen Hintergrund. Die Amokfahrt wurde als gezielte Gewalttat eingestuft.

Der Mann kam in Untersuchungshaft. Im weiteren Verlauf wurde ein psychiatrisches Gutachten angeordnet, wodurch beim Täter eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, paranoiden und schizoiden Ausprägungen diagnostiziert wurde.

Später befand ein Gericht den Täter für schuldfähig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Was gesichert ist und was offen bleibt

Die Amokfahrt sorgte bundesweit für Entsetzen. Besonders die Tatsache, dass eine öffentliche Karnevalsveranstaltung betroffen war, löste Diskussionen über Sicherheitskonzepte bei Umzügen und Großveranstaltungen sowie dem Schutz von Fußgängerzonen aus.

Behörden betonten jedoch früh, dass Spekulationen über Hintergründe vermieden werden sollten. Maßgeblich seien allein die Ergebnisse der Ermittlungen.

Sowohl der Tathergang als auch die Festnahme des Täters am Tatort gelten als sichere Informationen. Nicht gesichert sind individuelle Motive oder persönliche Hintergründe der Gewalttat, da sich der Amokfahrer bis heute nicht dazu geäußert haben soll.

Titelfoto: Uwe Zucchi/dpa

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