Berlin/Hamburg - Im Fall um die schweren Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes (44) hat Christian Ulmen (50) jetzt eine erste Schlappe vor Gericht kassiert.
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat am Donnerstag seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Berichterstattung im "Spiegel" in vier von fünf Punkten abgewiesen, wie die Gerichtspressestelle am Freitag mitteilte (Az. 324 O 149/26).
Der 50-Jährige ging über den bekannten Medien-Anwalt Christian Schertz (60) gegen die medial aufsehenerregenden Artikel vor, die sowohl online als auch in der gedruckten Ausgabe veröffentlicht wurden.
Ulmen hatte beantragt, dass der Verlag fünf Passagen daraus nicht mehr veröffentlichen dürfe. Konkret ging es um die Verbreitung von Deepfake-Videos seiner Ex, die Behauptungen über körperliche Übergriffe und Bedrohungen gegenüber Collien, im speziellen auch 2023 auf Mallorca und bestimmte Äußerungen in E-Mails an seinen Strafverteidiger.
In allen vier Punkten wies das Gericht die Begehren zurück und gab dem Verlag recht, der die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung beachtet habe.
Collien Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen Christian Ulmen
Lediglich in einem Punkt erhielt der TV-Star recht. So erwecke die vorliegende Berichterstattung den Eindruck, dass Ulmen im März 2026 einem Termin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca nicht nachgekommen sei - es gab jedoch keine Aufforderung für sein Erscheinen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn der "Jerks"-Star kann nun binnen zwei Wochen über seinen Anwalt Beschwerde einlegen, über die dann das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden müsste.
In dem Urteil ging es einzig um eine presserechtliche Entscheidung und nicht um eine strafrechtliche Gerichtsentscheidung.
Collien Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, der sie "virtuell vergewaltigt" habe. Bis Gerichte anders entscheiden, gilt für Christian Ulmen die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den ehemaligen MTV-Moderator. Zunächst gingen die Ermittlungen von Berlin aus, wurden dann nach Itzehoe abgegeben und sind schließlich in Potsdam gelandet. Auch die spanischen Behörden wollen den Fall an Deutschland abgeben. Dagegen wehren sich die Anwälte der 44-Jährigen.